|
Die terroristische Bedrohung hat sich vom nationalen hin zum internationalen Terrorismus gewandelt, der nicht allein das Ziel hat, eine konkrete Forderung durchzusetzen, sondern darüber hinaus die Gesellschaft und die öffentliche Meinung zu destabilisieren. Die Aktionen können dabei sehr planvoll sein und von Terroristen durchgeführt werden, die nicht zögern, ihr Leben zu opfern.
Der ÖPNV, der in der Vergangenheit nur gelegentlich Ziel von Anschlägen war, scheint wegen seiner Verwundbarkeit nunmehr zu einem der Hauptziele von Terroristen geworden zu sein. Tatsächlich werden die öffentlichen Verkehrsnetze jeden Tag von zahlreichen Menschen genutzt. Die Netze sind offen und für jedermann zugänglich. Im Allgemeinen gibt es weder Zugangskontrollen noch Platzzuweisung, wie dies etwa im Luftverkehr der Fall ist. Die geographische Ausdehnung der öffentlichen Verkehrssysteme bietet zahlreiche Zugangs- und Fluchtmöglichkeiten, und eine Vielzahl von Haltestellen und Umsteigepunkten sorgt für einen häufigen Wechsel der Fahrgäste, so dass eine wirksame Überwachung schwierig ist. Die Störung oder die gänzliche Unterbrechung des Verkehrsbetriebs würde die Öffentlichkeit verunsichern und zu Panik führen, da hierdurch die Mobilität beeinträchtigt wird, die als Grundfreiheit gilt. Über terroristische Anschläge wird in den Medien umfassend und weltweit berichtet, so dass nicht nur dem Image des ÖPNV geschadet wird, sondern auch der Staat und die Regierung in Misskredit gebracht werden. Ein Terroranschlag auf ein öffentliches Verkehrsnetz kann eine große Zahl von Opfern kosten. Dies entspricht der Logik der Terroristen – die Beispiele von Moskau (6. Februar 2004) und Madrid (11. März 2004) haben dies auf grausame Weise in Erinnerung gebracht – und führt somit zu der von ihnen gewünschten Wirkung.
Kein Land der Welt kann sich vor dieser Bedrohung auf Dauer in Sicherheit wägen. Die öffentlichen Verkehrsbetriebe haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Legitimität bereits vor langem Maßnahmen ergriffen, um Seite an Seite mit den staatlichen Stellen, die für die Sicherheit der Bürger und der Güter verantwortlich sind, den Sicherheitsrisiken und vor allem der Terrorismusgefahr Rechnung zu tragen. Dies fand seinen Ausdruck in der Anschaffung von Überwachungsanlagen, in der Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Wachsamkeit von Personal und Kunden oder auch in der Aufstellung von Notfall- und Rettungsplänen, die gemeinsam mit den Rettungsdiensten erarbeitet wurden.
Wenn die terroristische Bedrohung auch nicht endgültig ausgeräumt werden kann, so lassen sich im Umgang mit Terrorakten doch Fortschritte erzielen durch verbesserte Koordination und Organisation von Vorbeugungs- und Gegenmassnahmen.
Daher möchten der Internationale Verband für öffentliches Verkehrswesen (UITP) und der Internationale Eisenbahnverband (UIC) verdeutlichen, welche Bedeutung sie dieser neuen Situation beimessen, und die Aufmerksamkeit der staatlichen Stellen auf die folgenden Punkte lenken:
|
• |
Die Einschätzung und die Beobachtung der terroristischen Bedrohung sind grundsätzlich Aufgabe der staatlichen Stellen. UIC und UITP fordern die staatlichen Stellen dazu auf, die Betreiber frühestmöglich zu informieren, um ihnen zu ermöglichen, entsprechend den vorgesehenen Plänen die erforderlichen vertraulichen oder öffentlichen Präventivmaßnahmen zu organisieren. |
|
• |
UIC und UITP fordern die staatlichen Stellen dazu auf, die Gebiete, die in besonders starkem Maße von Menschen frequentiert werden, im Fall einer bestätigten Bedrohung oder einer konkreten Krise unverzüglich durch starke Präsenz und umfassende Maßnahmen zu sichern, damit die öffentlichen Verkehrsdienste weiterhin ihrer Aufgabe nachkommen können. Denn jegliche Desorganisation des öffentlichen Verkehrs würde zu verunsicherten Menschenansammlungen führen, deren bloße Anwesenheit im Hinblick auf die Ziele der Terroristen ein zusätzliches Risiko (bzw. eine zusätzliche Gelegenheit) darstellt. |
|
• |
UIC und UITP fordern die nationalen Stellen dazu auf, das besondere Risiko eines bakteriologischen, radiologischen, nuklearen und chemischen Anschlags zu berücksichtigen, das wegen der hohen Nutzerzahl in den ÖPNV-Einrichtungen besteht UIC and UITP erwarten, dass diese Stellendie Eigenschaften und Eignung entsprechender Sensoren untersuchen, die erforderlichen technologischen Studien initiieren, die finanziellen Konsequenzen bewerten und – unter Wahrung staatlicher Geheimhaltung – Notfallpläne ausarbeiten, die bei einem derartigen Alarm oder Anschlag zum Einsatz gebracht werden. |
|
• |
UIC und UITP fordern die Aufnahme und Vertiefung permanenter Zusammenarbeit auf einzelstaatlicher Ebene mit den öffentlichen Verkehrsbetrieben, auf europäischer Ebene mit den Diensten der EU sowie in einem umfassenderen internationalen Rahmen. |
|
• |
Der öffentliche Nahverkehr sowie auch der regionale und nationale Verkehr sind ein potentielles Ziel des Terrorismus – eine Tatsache, der die staatlichen Stellen, die Infrastrukturverwalter und die Betreiber Rechnung tragen müssen. In diesem Zusammenhang empfehlen UIC und UITP ihren Mitgliedern, die Verwundbarkeit ihrer Netze zu analysieren. |
|
• |
UIC und UITP werden ihre Mitglieder dazu auffordern, in Abstimmung mit den staatlichen Stellen Krisenübungen zu entwickeln und sie bei Notwendigkeit durchzuführen, damit alle Dienste, die im Fall eines Anschlags zum Einsatz kommen, genau wissen, was sie zu tun haben, in welchem Rahmen sie handeln und mit welchen Partnern sie zusammenwirken sollen und in welcher Weise sie kooperieren müssen. |
|
• |
Die UITP wird eine feste Expertengruppe für Fragen der Sicherheit bilden, die eng mit der Gruppe „Sicherheit“ der UIC zusammenarbeiten wird, um Informationen und Erfahrungen zwischen den verschiedenen Akteuren des öffentlichen Verkehrs auszutauschen. |
Im Bewusstsein über die Auwirkungen der erhobenen Forderungen auf ihre Mitglieder, werden UIC und UITP die notwendige Unterstützung bieten, Instrumente und Anleitungen entwickeln sowie geeignete Plattformen aufbauen, um die Umsetzung der vorliegenden Empfehlungen zu erleichtern.
Genf, den 4. Juni 2004
|
Prof. Dr.-Ing. Wolfgang MEYER Präsident des Internationalen Verbandes für öffentliches Verkehrswesen |
Dr. Benedikt WEIBEL Präsident des Internationalen Eisenbahnverbandes |
|